Die Patient:innen sollen sich bereits beim Betreten des Hauses wohl fühlen und durch eine angenehme Atmosphäre schnellstmöglich ihre Gesundheit wiedererlangen. Die Genesung unserer Patient:innen wird maßgeblich durch eine ausgezeichnete medizinische Behandlung, professionelle Pflege und durch individuelle, menschliche und respektvolle Betreuung unterstützt.
Alle Patient:innen können von Ärzt:innen ihres Vertrauens in unserem Haus behandelt werden. Wir kooperieren mit Belegärzt:innen, die medizinische Behandlungen "State of the Art" durchführen und bieten ihnen dafür die beste Grundlage und größtmögliche Unterstützung. Diese Belegärzt:innen sollen gerne in unsere Klinik kommen und dieses Gefühl auf unsere Patient:innen übertragen.
Die Organisation erfolgt durch die Kollegiale Führung flexibel, in enger Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeiter:innen. Mit raschen Entscheidungsfindungen wird in unserem Haus professionell und sensibel gearbeitet. Wir schaffen unseren Mitarbeiter:innen Freiräume, geben ihnen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung, fördern und fordern sie, und helfen bei Problemlösungen. Dies stellt das schützende Dach für alle dar, unter dem eine Atmosphäre des respektvollen Miteinanders entsteht, in der die Motivation mit der Größe der Aufgabe wächst.
Weitere Grundpfeiler bilden die gediegene Ausstattung, ausgewählte harmonische Farbkombinationen, die Liebe zum Detail und die für uns selbstverständliche moderne medizinische Infrastruktur auf höchstem Niveau.
Wirtschaftlicher Erfolg ist die Voraussetzung für eine kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Hauses und wird durch die ökonomisch verantwortungsvolle Nutzung aller Ressourcen erreicht.
Ethik-Grundsätze
Die Würde des Menschen ist unantastbar*. Sie ist untrennbar mit der menschlichen Existenz verbunden - unabhängig von Alter, Rasse, Geschlecht oder genetischer Ausstattung. Die Würde besagt, dass jeder Mensch um seiner selbst willen geachtet werden muss und ein Recht auf Unversehrtheit und Leben hat.
Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit. Diese Freiheit begründet die Fähigkeit zur Selbstbestimmung sowie die Verantwortung für sich selbst und andere. Der einzelne Mensch verliert seine Würde auch dann nicht, wenn seine Fähigkeit zur Selbstbestimmung eingeschränkt ist.
* Auf diesem Würdebegriff, aus dem das Recht auf Leben und Unversehrtheit folgt, basieren die Menschenrechte. Dazu einige Dokumente: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO (1948), Europäische Menschenrechtskonvention (1950), Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates (1997), EU Charta (2000), die in den Reformvertrag von Lissabon aufgenommen worden ist und neuerdings: UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Dez. 2006).
Die Würde des Menschen verlangt gegenseitigen Respekt voreinander. Dieser gegenseitige Respekt beinhaltet, dass der einzelne dem anderen jenes Maß an Aufmerksamkeit, Achtung, Fairness und Gerechtigkeit zuteilwerden lässt, das er auch für sich selbst beansprucht. Dem einzelnen Menschen darf nicht geschadet werden, seine Autonomie ist zu achten. Autonomie und Selbstbestimmung sind mit dem Prinzip der Fürsorge in Balance zu halten. Die Verpflichtung zur Fürsorge tritt insbesondere dann ein, wenn der Mensch in Grenzsituationen seines Lebens die Fähigkeit zur Selbstbestimmung verloren hat.
Die Behandlung und Betreuung der Patient:innen in der Ausnahmesituation einer Krankheit beruht auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zum:zur Arzt:Ärztin, den pflegenden sowie anderen den:die Patient:in betreuende Personen. Aus diesem Vertrauensverhältnis ergeben sich die ethische Verantwortung und die umfassende Verpflichtung aller Beteiligten, Leben zu schützen und zu bewahren. In allem soll dem Wohl des Kranken gedient werden.
Die Würde des Menschen mit seiner Fähigkeit zur Autonomie und Selbstbestimmung beinhaltet auch die Pflicht zur Selbstverantwortung. Der Mensch muss Verantwortung für sein eigenes Leben übernehmen. Er kann diese nicht an andere delegieren. Die Selbstverantwortung ist eng mit dem Recht zur Selbstbestimmung verbunden.
Die Beziehung zwischen Gesundheitspersonal und Patient:in verlangt gegenseitigen Respekt und gegenseitiges Vertrauen. Der Behandlungsvertrag bedingt unter anderem eine verständliche Aufklärung über Diagnose, Therapie und alternative Behandlungsmöglichkeiten. Die Grenze des Selbstbestimmungsrechtes des:der Patient:in ist dort zu ziehen, wo die ethische Verantwortung des Gesundheitspersonals berührt und gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprochen wird.