Ethik-Grundsätze

Es ist eine Herausforderung, in unserer schnelllebigen und ökonomisch getriebenen Zeit Werte wie Menschenwürde, Respekt und Moral zu erhalten und in das (Arbeits-)Leben zu integrieren. Wir bekennen uns seit jeher zu sozialer Verantwortung, Sicherheit sowie zu hoher medizinischer und pflegerischer Qualität. Aus diesem Grund hat sich die Privatklinik Döbling gemeinsam mit anderen führenden Spitälern an der Erarbeitung eines Ethik-Codex beteiligt.

1. Würde – Grundlage der Menschenrechte

Die Würde des Menschen ist unantastbar*. Sie ist untrennbar mit der menschlichen Existenz verbunden - unabhängig von Alter, Rasse, Geschlecht oder genetischer Ausstattung. Die Würde besagt, dass jeder Mensch um seiner selbst willen geachtet werden muss und ein Recht auf Unversehrtheit und Leben hat.

Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit. Diese Freiheit begründet die Fähigkeit zur Selbstbestimmung sowie die Verantwortung für sich selbst und andere. Der einzelne Mensch verliert seine Würde auch dann nicht, wenn seine Fähigkeit zur Selbstbestimmung eingeschränkt ist.

2. Verantwortung im Streben nach Gesundheit

Die Würde des Menschen verlangt gegenseitigen Respekt voreinander. Dieser gegenseitige Respekt beinhaltet, dass der einzelne dem anderen jenes Maß an Aufmerksamkeit, Achtung, Fairness und Gerechtigkeit zuteil werden lässt, das er auch für sich selbst beansprucht. Dem einzelnen Menschen darf nicht geschadet werden, seine Autonomie ist zu achten. Autonomie und Selbstbestimmung sind mit dem Prinzip der Fürsorge in Balance zu halten. Die Verpflichtung zur Fürsorge tritt insbesondere dann ein, wenn der Mensch in Grenzsituationen seines Lebens die Fähigkeit zur Selbstbestimmung verloren hat.

3. Verantwortung der Gesundheitsberufe

Die Behandlung und Betreuung der Patient*innen in der Ausnahmesituation einer Krankheit beruht auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zum*zur Arzt*Ärztin, den pflegenden sowie anderen den*die Patient*in betreuende Personen. Aus diesem Vertrauensverhältnis ergeben sich die ethische Verantwortung und die umfassende Verpflichtung aller Beteiligten, Leben zu schützen und zu bewahren. In allem soll dem Wohl des Kranken gedient werden.

4. Eigenverantwortung und Selbstbestimmungsrecht des*der Patient*in

Die Würde des Menschen mit seiner Fähigkeit zur Autonomie und Selbstbestimmung beinhaltet auch die Pflicht zur Selbstverantwortung. Der Mensch muss Verantwortung für sein eigenes Leben übernehmen. Er kann diese nicht an andere delegieren. Die Selbstverantwortung ist eng mit dem Recht zur Selbstbestimmung verbunden.

5. Aufklärungspflicht und Grenzen der Selbstbestimmung

Die Beziehung zwischen Gesundheitspersonal und Patient*in verlangt gegenseitigen Respekt und gegenseitiges Vertrauen. Der Behandlungsvertrag bedingt unter anderem eine verständliche Aufklärung über Diagnose, Therapie und alternative Behandlungsmöglichkeiten. Die Grenze des Selbstbestimmungsrechtes des*der Patient*in ist dort zu ziehen, wo die ethische Verantwortung des Gesundheitspersonals berührt und gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprochen wird.

* Auf diesem Würdebegriff, aus dem das Recht auf Leben und Unversehrtheit folgt, basieren die Menschenrechte. Dazu einige Dokumente: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO (1948), Europäische Menschenrechtskonvention (1950), Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates (1997), EU Charta (2000), die in den Reformvertrag von Lissabon aufgenommen worden ist und neuerdings:  UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Dez. 2006).

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