Ihre Rechte als Patient*in
Die Rechte von Patient*innen sind in Österreich gesetzlich geschützt. Sie sind in der sogenannten Patientencharta zusammengefasst und umfassen folgende Punkte:
Recht auf Behandlung und Pflege
- Behandlung und Pflege, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Vermögen, Religion, Art oder Ursache der Krankheit
- Versorgung mit Medikamenten
- Medizinische Versorgung entsprechend dem Stand der Wissenschaft
- Bestmögliche Schmerztherapie
- Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung
Achtung der Patientenwürde
- Wahrung der Intim- und Privatsphäre
- Anpassung der Abläufe in Kur- und Krankenanstalten an den allgemein üblichen Lebensrhythmus
- Ermöglichung religiöser Betreuung stationär aufgenommener Patient*innen
- Schutz gesundheitsbezogener Daten
- Möglichkeit, bei einer stationären Behandlung (keinen) Besuch zu empfangen
- Nennung von Vertrauenspersonen für den Fall einer Verschlechterung
- Sterben in Würde
Selbstbestimmung
Patient*innen müssen über
- mögliche Diagnose- und Behandlungsarten und deren Risiken und Folgen (im Vorhinein),
- den Gesundheitszustand und die erforderliche Mitwirkung bei der Behandlung und
- eine therapieunterstützende Lebensführung
aufgeklärt werden.
Eine Behandlung darf nur dann erfolgen, wenn ihr zugestimmt wurde, und zwar
- durch den*die Patient*in selbst oder
- wenn dieser*diese dazu nicht in der Lage ist, durch eine Vertretung,
außer der*die Patient*in ist nicht ansprechbar und es ist Gefahr in Verzug.
Recht auf Information und Dokumentation
- Aufklärung über die Kosten im Vorhinein
- Einsicht in die medizinische Dokumentation samt Beilagen (z.B. Röntgenbilder)
- Abschriften/Kopien der medizinischen Dokumentation (keine Begründung notwendig, aber gegebenenfalls selbst zu bezahlen)
- Festhalten von Willensäußerungen des*der Patient*in
Besondere Bestimmungen für Kinder
Die Aufklärung von Kindern muss ihrem Entwicklungsstand entsprechen. Bei stationären Aufenthalten von Kindern bis zum 10. Lebensjahr muss eine Begleitperson mitaufgenommen werden können; wenn dies nicht möglich ist, muss ein umfassendes Besuchsrecht gewährt werden.
Willensäußerungen von Patient*innen
Patient*innen haben das Recht, im Vorhinein Erklärungen ihres Willens abzugeben, für den Fall, dass sie später nicht dazu in der Lage sind. Dazu gehören:
- die Patientenverfügung
- der Widerspruch gegen eine Organspende
- die Vorsorgevollmacht
TIPP: Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihren Rechten als Patient*in:
- www.gesundheit.gv.at
- Kompetent als Patientin und Patient – Diese Broschüre des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger soll informierte und selbstbestimmte Entscheidungen unterstützen und bietet unter anderem Informationen zur Bewertung von Gesundheitsinformationen sowie Tipps zur Verständigung mit Ärzt*innen.