Ihre Rechte als Patient*in

Die Rechte von Patient*innen sind in Österreich gesetzlich geschützt. Sie sind in der sogenannten Patientencharta zusammengefasst und umfassen folgende Punkte:

Recht auf Behandlung und Pflege

  • Behandlung und Pflege, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Vermögen, Religion, Art oder Ursache der Krankheit
  • Versorgung mit Medikamenten
  • Medizinische Versorgung entsprechend dem Stand der Wissenschaft
  • Bestmögliche Schmerztherapie
  • Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung

Achtung der Patientenwürde

  • Wahrung der Intim- und Privatsphäre
  • Anpassung der Abläufe in Kur- und Krankenanstalten an den allgemein üblichen Lebensrhythmus
  • Ermöglichung religiöser Betreuung stationär aufgenommener Patient*innen
  • Schutz gesundheitsbezogener Daten
  • Möglichkeit, bei einer stationären Behandlung (keinen) Besuch zu empfangen
  • Nennung von Vertrauenspersonen für den Fall einer Verschlechterung
  • Sterben in Würde

Selbstbestimmung

Patient*innen müssen über

  • mögliche Diagnose- und Behandlungsarten und deren Risiken und Folgen (im Vorhinein),
  • den Gesundheitszustand und die erforderliche Mitwirkung bei der Behandlung und
  • eine therapieunterstützende Lebensführung

aufgeklärt werden.

Eine Behandlung darf nur dann erfolgen, wenn ihr zugestimmt wurde, und zwar

  • durch den*die Patient*in selbst oder
  • wenn dieser*diese dazu nicht in der Lage ist, durch eine Vertretung,

außer der*die Patient*in ist nicht ansprechbar und es ist Gefahr in Verzug.

Recht auf Information und Dokumentation

  • Aufklärung über die Kosten im Vorhinein
  • Einsicht in die medizinische Dokumentation samt Beilagen (z.B. Röntgenbilder)
  • Abschriften/Kopien der medizinischen Dokumentation (keine Begründung notwendig, aber gegebenenfalls selbst zu bezahlen)
  • Festhalten von Willensäußerungen des*der Patient*in

Besondere Bestimmungen für Kinder

Die Aufklärung von Kindern muss ihrem Entwicklungsstand entsprechen. Bei stationären Aufenthalten von Kindern bis zum 10. Lebensjahr muss eine Begleitperson mitaufgenommen werden können; wenn dies nicht möglich ist, muss ein umfassendes Besuchsrecht gewährt werden.

Willensäußerungen von Patient*innen

Patient*innen haben das Recht, im Vorhinein Erklärungen ihres Willens abzugeben, für den Fall, dass sie später nicht dazu in der Lage sind. Dazu gehören:

  • die Patientenverfügung
  • der Widerspruch gegen eine Organspende
  • die Vorsorgevollmacht

TIPP: Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihren Rechten als Patient*in:

  • www.gesundheit.gv.at
  • Kompetent als Patientin und Patient – Diese Broschüre des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger soll informierte und selbstbestimmte Entscheidungen unterstützen und bietet unter anderem Informationen zur Bewertung von Gesundheitsinformationen sowie Tipps zur Verständigung mit Ärzt*innen.
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